Rechtsprechung
   BFH, 02.07.1953 - IV 537/52 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1526
BFH, 02.07.1953 - IV 537/52 U (https://dejure.org/1953,1526)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1953 - IV 537/52 U (https://dejure.org/1953,1526)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1953 - IV 537/52 U (https://dejure.org/1953,1526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,1526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines dauernden Getrenntlebens der Ehegatten - Notwendigkeit einer Trennung im Haushalt, in der Wirtschaftsführung und im ehelichen Leben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 57, 673
  • BStBl III 1953, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Dieser hat durch Urteil vom 2. Juli 1953 (BStBl. 1953 III S. 256 Nr. 217) die Einwendungen zweier erwerbstätiger Ehegatten (beide Geschäftsführer verschiedener Unternehmen) gegen die Zusammenveranlagung zurückgewiesen, obwohl die Ehegatten ihre beiden bereits vor der Eheschließung bestehenden Haushaltungen, die etwa 10 km voneinander entfernt lagen, unverändert und dauernd aufrechterhielten.
  • BFH, 05.10.1966 - VI 42/65

    Wahlrecht der Ehegatten zwischen Zusammenveranlagung und getennter Veranlagung

    Es wird z. B. auf die RFH-Urteile VI A 42/33 vom 25. Januar 1933 (Mrozek-Kartei, EStG 1925, § 22, Rechtsspruch 24), VI A 241/36 vom 10. Juni 1936 (RStBl 1936, 888), VI A 720/36 vom 2. Dezember 1936 (RStBl 1937, 435) und das BFH-Urteil IV 537/52 U vom 2. Juli 1953 -- Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 57 S. 673 (BFH 57, 673), BStBl III 1953, 256 -- hingewiesen.
  • BFH, 25.09.1956 - I 256/55 U

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten bei

    Die Einheit der Ehegatten wird grundsätzlich durch die Eheschließung begründet und entfällt, wenn die Ehe aufgelöst wird oder die Ehegatten dauernd getrennt leben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 537/52 U vom 2. Juli 1953, Slg. Bd. 57 S. 673, BStBl 1953 III S. 256).
  • BFH, 17.03.1955 - IV 102/54 U

    Zusammenveranlagung von Eltern und Kindern bei fehlender Haushaltszugehörigkeit -

    Wie sich aber auch aus dem Urteil des erkennenden Senats IV 537/52 U vom 2. Juli 1953 (Slg. Bd. 57 S. 673, Bundessteuerblatt - BStBl. - 1953 III S. 256) und der dort aufgeführten Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs ergibt, liegt das Schwergewicht der Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung sowohl der Eheleute wie mit den Kindern gar nicht so sehr auf einer gemeinschaftlichen Wirtschaftsführung, wie es der Ausdruck "Haushaltsbesteuerung" zu fordern scheint.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht